Drei Jahre Elevator Garantie (aktualisiert am 14.03.2019)

  1. Elevator Future of Music leistet Kunden die Verbraucher gemäß §13 BGB sind drei Jahre Garantie ab Gefahrenübergang für Produktmängel die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler begründet sind. Der Anspruch kann bei Weiterverkauf vom Verbraucher nicht abgetreten werden. Die Garantie gilt für Produkte die ab dem 01.06.2013 bei Elevator Future of Music erworben wurden.
  2. Von der Garantie werden ausgeschlossen:
    • Retour- / B-Waren
    • Apple Produkte sind von der dreijährigen Elevator Garantie ausgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des Herstellers (1 Jahr Herstellergarantie Stand Juli 2018)
    • Verschleißteile, insbesondere Fader, Bedienknöpfe, CD-Laufwerke, Tonabnehmernadeln, Leuchtmittel und Akkus
    • Mängel die durch Selbstverschulden, Modifikation/Umbauten des Verbrauchers entstanden sind
    • Abnutzungserscheinungen durch sachgemäßen Gebrauch
    • Schäden die durch höhere Gewalt entstehen
  3. Elevator Future of Music hat das Wahlrecht ob unentgeltlich repariert oder gleichwertig ausgetauscht wird.
  4. Erfolgt eine Garantieleistung so wird keine neue Garantiefrist in Gang gesetzt
  5. Elevator Future of Music ist dem Verbraucher gegenüber nicht haftbar für resultierende oder indirekte Verluste/Schäden die durch den Garantiegegenstand entstehen.
  6. Die gesetzliche Gewährleistung und etwaige Herstellergarantien bleiben von der Elevator Garantie unberührt.
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